EMB-Gleichwertigkeitsanerkennungen

Anerkennung seitens Siemens

Mit einem Schreiben vom August 2010 hat der Siemens-Konzern als erster für die Bauindustrie „systemrelevanter“ Auftraggeber verbindlich mitgeteilt, dass er gegenüber auditierten EMB-Mitgliedsfirmen die sich aus dem Code of Conduct für Siemens Lieferanten ergebenden Verpflichtungen für vollumfänglich erfüllt ansieht. Demzufolge wird bei der Vergabe von Aufträgen gegenüber auditierten EMB-Mitgliedsfirmen, die eine gültige Auditurkunde vorlegen, auf anderweitig beizubringende Nachweise und eventuelle Monitoringmaßnahmen bezüglich der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Code of Conduct für Siemens Lieferanten verzichtet.


Anerkennung seitens Fraport

Auch die Fraport AG hat mit Schreiben vom August 2011 bestätigt, dass sie die auditierte EMB-Mitgliedschaft mit den Verpflichtungen zu Rechtstreue und Integrität aus ihren Zusätzlichen Vertragsbedingungen für gleichwertig ansieht. Mit der Vorlage der gültigen Auditurkunde gilt ein Auftragsbewerber automatisch als entsprechend qualifiziert.


Anerkennung seitens der Deutschen Bahn

Mit Schreiben vom Juni 2013 hat die Bahn mitgeteilt, die auditierte EMB-Mitgliedschaft als mit den Anforderungen ihres DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner gleichwertig zu akzeptieren. Das bedeutet, dass auditierte EMB-Mitglieder sich im Rahmen der elektronischen Lieferantenqualifizierung der Bahn mit den Bedingungen des Verhaltenskodex für Geschäftspartner nicht im Einzelnen auseinandersetzen, sondern lediglich die EMB-Mitgliedschaft angeben und die gültige Auditurkunde hochladen müssen.


Anerkennung seitens des Münchner Flughafens

Die Flughafen München GmbH (FMG) und ihre Tochtergesellschaften praktizieren ein Compliance Management und erwarten auch von ihren Vertragspartnern ein gleichgerichtetes Verhalten. Vor diesem Hintergrund hat die FMG mit Schreiben vom Dezember 2014 mitgeteilt, dass das EMB-Wertemanagement Bau vom Flughafen München begrüßt und unterstützt wird.


Anerkennung seitens Hamburg

Seit 1. Dezember 2013 ist das von der Hamburger Bürgerschaft beschlossene Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) in Kraft. In dieses Register werden alle korruptionsrelevanten oder sonstigen Rechtsverstöße mit Bezug zum Geschäftsverkehr von Unternehmen eingetragen. Alle öffentlichen Auftraggeber in Hamburg sind nach diesem Gesetz verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge abzufragen, ob Eintragungen in diesem Register vorliegen. Das GRfW sieht allerdings auch vor, dass die zentrale Informationsstelle der Stadt Hamburg Systeme unabhängiger Stellen zulassen kann, mit denen geeignete Vorsorgemaßnahmen von Unternehmen zur Verhinderung zukünftiger Verfehlungen (Korruptionsprävention) nachgewiesen werden (Compliance-Zertifikat). Bei Vorlage eines solchen Zertifikates kann von der vorgeschriebenen Registerabfrage abgesehen werden. Mit Schreiben vom März 2015 hat die für dieses Register zuständige Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg verbindlich erklärt, dass sie das Audit des EMB-Wertemanagement Bau als Compliance-Zertifikat im Sinne des GRfW zugelassen hat. Den öffentlichen Auftraggebern in Hamburg wird empfohlen, bei Vorlage einer gültigen Auditurkunde von der Registerabfrage abzusehen.


Anerkennung seitens Lidl

Der Lebensmittel-Discounter Lidl bekennt sich zu den Grundsätzen einer guten, den Rechtsvorschriften entsprechenden und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Zu diesem Zweck setzt das Unternehmen unter anderem diverse Compliance-Maßnahmen um mit dem Ziel, alle für das Unternehmen relevanten Rechtsvorschriften und Standards sowie unternehmensinternen Regelungen einzuhalten. Gleichgerichtetes Verhalten erwartet Lidl als Auftraggeber auch von seinen Geschäftspartnern. Mit Schreiben vom September 2020 hat Lidl verbindlich mitgeteilt, dass es bei auditierten Mitgliedsfirmen des EMB-Wertemanagement Bau e.V. diese Verpflichtungen zur Korruptionsprävention sowie zu einer rechtlich einwandfreien und wertebasierten Geschäftstätigkeit für die Dauer der Gültigkeit des Audits als vollumfänglich erfüllt ansieht.


Anerkennung seitens Würth

Mit Schreiben vom März 2023 hat die Adolf Würth GmbH & Co. KG verbindlich mitgeteilt, dass diese gegenüber auditierten Mitgliedsfirmen des EMB-Wertemanagement Bau e.V. die bestehenden Verpflichtungen zur Korruptionsprävention sowie zu einer rechtlich einwandfreien und wertebasierten Geschäftstätigkeit für vollumfänglich erfüllt ansieht. Zum Nachweis der auditierten Mitgliedschaft im EMB-Wertemanagement Bau e.V. werden die Firmen gebeten, bei Beteiligung an einem Vergabeverfahren der Adolf Würth GmbH & Co. KG ihrem jeweiligen Angebot eine gültige Auditurkunde (Kopie ausreichend) beizufügen bzw. – sofern von uns gewünscht – elektronisch hochzuladen. In diesem Fall bedarf es seitens dieser Firmen keiner weiteren Nachweise effektiver Compliance-Maßnahmen und werteorientierter Unternehmensführung.