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1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen

Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes passiert im 1. Durchgang Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Plenumssitzung am vergangenen Freitag, 16. September 2022, beschlossen, zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz lediglich zu fünf eher marginalen Punkten Stellung zu nehmen (BR-Ds. 372/22 Beschluss). Damit wird es seitens des Bundesrates wohl keine weiteren grundlegenden Einwendungen gegen diesen Gesetzentwurf geben. Für das weitere Gesetzgebungsverfahren wird nunmehr die Beratung im Bundestag entscheidend sein.