ZUSATZ INFORMATIONEN

Aktualisierung der Fragen und Antworten zum Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Bundesverwaltungsamt aktualisiert FAQ zum Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Das Bundesverwaltungsamt hat am 25. Mai 2022 eine Aktualisierung seiner Fragen und Antworten (FAQ) zum Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz veröffentlicht. Die Aktualisierung knüpft an die Überarbeitung der FAQ vom 1. August 2021 an, in der erstmals die Gesetzesänderungen des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes reflektiert wurden. Hinsichtlich der vorgenommenen Aktualisierungen bzw. neu aufgenommenen Fragen sind insbesondere hervorzuheben:

  • Weiter keine Klarstellung zur Meldung börsennotierter Gesellschaften,
  • Ausführungen u. a. zu Nießbrauch, Insolvenzverwalter und Testamentsvollstrecker,
  • Aufnahme zahlreicher Eintragungsbeispiele.

Der aktualisierte, 52 Seiten umfassende Fragen-/Antworten-Katalog ist auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts (www.bva.bund.de) zum Download eingestellt.

(Quelle: Noerr News vom 3. Juni 2022)