ZUSATZ INFORMATIONEN

BAFA legt Handreichung zur Risikoanalyse nach dem LkSG vor

BAFA-Handreichung zur Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat gestern die seit längerem angekündigte Handreichung zur Durchführung der nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erforderlichen Risikoanalyse vorgelegt.

Die Risikoanalyse ist die Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Unternehmen sind nach dem LkSG verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel des Gesetzes ist es, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Dazu muss das betreffende Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ermitteln, gewichten und ggf. priorisieren.

Im Rahmen eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements unter- scheidet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zwei Arten von Risikoanalysen: Einmal die regelmäßige Risikoanalyse und zum anderen die anlassbezogene Risikoanalyse.

Die regelmäßige Risikoanalyse muss einmal jährlich durchgeführt werden. Auslöser einer anlassbezogenen Risikoanalyse kann zum einen die substantiierte Kenntnis einer möglichen Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern sein. Zum anderen muss ein Unternehmen auch dann eine anlassbezogene Risikoanalyse durchführen, wenn es durch eine Veränderung der Geschäftstätigkeit mit einer konkreten wesentlichen Veränderung von Risiken oder dem Hinzu- kommen von neuen Risiken in der gesamten Lieferkette rechnen muss.

Die 22 Seiten umfassende BAFA-Handreichung enthält unter anderem Ausführungen zur Risikoanalyse als Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements, zu grundlegenden Anforderungen an die Risikoanalyse, zu dem Ziel der Risikoanalyse, zur Frage, welche Themen bei der Risikoanalyse abgedeckt werden müssen sowie zur Umsetzung der Risikoanalyse. Anhang I gibt einen Überblick über die Angemessenheitskriterien aus § 3 Abs. 2 LkSG und Anhang II gibt einen Überblick über ausgewählte verfügbare Umsetzungshilfen zur Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Handreichung der BAFA (pdf).

Im Hinblick auf bereits von verschiedenen Beratern herausgegebenen Publikationen u.a. mit Ausführungen zur Risikoanalyse nach dem LkSG nimmt die BAFA-Handreichung sicherlich einen besonderen Stellenwert ein, da es sich hier um eine Ausarbeitung der Bundesbehörde handelt, die für die Umsetzung und Überwachung des LkSG in den betroffenen Unternehmen zuständig ist.

Die EMB-Geschäftsführung wird diese Handreichung des BAFA eingehend prüfen, insbesondere mit Blick darauf, inwieweit die dortigen Ausführungen für Risikoanalysen in Bauunternehmen geeignet sind; auch werden wir uns damit beschäftigen, wie diese Hinweise zur Durchführung der Risikoanalyse nach dem LkSG mit der Checkliste zur Risikoanalyse Compliance, wie sie vom EMB-Verein zur Verfügung gestellt wird, in Einklang gebracht werden kann bzw. welche Anpassungen bei der EMB-Checkliste Compliance ggf. erforderlich sind.

Hierzu werden wir Sie auf dem Laufenden halten.