Die EU-Mitgliedstaaten haben die europäische Lieferkettenrichtlinie endgültig beschlossen. Sie stimmten am vergangenen Freitag (24. Mai 2024) in Brüssel den Plänen zu, mit denen Menschenrechte bei der Produktherstellung weltweit gestärkt werden sollen.
Wie aus Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht, stimmten die Länder im Rat der EU den Plänen zum europäischen Lieferkettengesetz zu. Ziel ist unter anderem, dass große Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren, etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit. Vor einem Monat hatte bereits das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht.
Die Unternehmen müssen außerdem Klimapläne erstellen. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz, die EU-Regelung geht aber in bestimmten Aspekten darüber hinaus, etwa mit Blick auf die Haftung von Unternehmen.
Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Mio. Euro Umsatz sollen die neuen Regeln für Firmen mit 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz gelten – aber erst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.
Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 3.000 Mitarbeitende und 900 Mio. Euro Umsatz.
Der Richtlinientext muss nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
(Quelle: Legal Tribune Online Daily vom 24. Mai 2024)