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Forschungsbericht „Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten“

Forschungsbericht: Baubranche gehört nicht zu den elf Fokusbranchen bezüglich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Nach einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Forschungsbericht „Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten – Risiken und Chancen für Branchen der deutschen Wirtschaft“ (Forschungsbericht 543, Juli 2020, abrufbar unter www.bmas.de/service/publikationen/forschungsberichte) gehört die Baubranche nicht zu den elf Fokusbranchen bezüglich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, die da sind

  • Automobil,
  • Chemie,
  • Elektronik, Telekommunikation und Digitales,
  • Energieversorgung,
  • Finanzdienstleistungen,
  • Einzelhandel,
  • Metallindustrie,
  • Maschinenbau,
  • Nahrungs- und Genussmittel,
  • Textilien und Leder,
  • Tourismus und Freizeit.

Nach unserer Einschätzung bedeutet das natürlich nicht, dass die Baubranche von den Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht betroffen ist; man kann aber wohl davon ausgehen, dass der Baubereich zumindest anfänglich nicht im zentralen Fokus der zukünftigen Kontrolltätigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen dürfte.