Nach einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Forschungsbericht „Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten – Risiken und Chancen für Branchen der deutschen Wirtschaft“ (Forschungsbericht 543, Juli 2020, abrufbar unter www.bmas.de/service/publikationen/forschungsberichte) gehört die Baubranche nicht zu den elf Fokusbranchen bezüglich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, die da sind
Nach unserer Einschätzung bedeutet das natürlich nicht, dass die Baubranche von den Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht betroffen ist; man kann aber wohl davon ausgehen, dass der Baubereich zumindest anfänglich nicht im zentralen Fokus der zukünftigen Kontrolltätigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen dürfte.