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Gemeinsamer Leitfaden Transaktionswert-Schwellen für die Anmeldepflicht von Zusammenschlussvorhaben

Bundeskartellamt und österreichische Bundeswettbewerbsbehörde veröffentlichen gemeinsamen Leitfaden zu Transaktionswert-Schwellen für die Anmeldepflicht von Zusammenschlussvorhaben

Zum Jahreswechsel haben das Bundeskartellamt und die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde ihren gemeinsamen „Leitfaden Transaktionswert-Schwellen für die Anmeldepflicht von Zusammenschlussvorhaben (§ 35 Abs. 1a GWB und § 9 Abs. 4 KartG)“ an die jeweilige neue Rechtslage angepasst.

In Deutschland betraf dies insbesondere die Anpassungen an die durch die 10. GWB-Novelle geänderten Inlandsumsatzschwellen; in Österreich trat zum 1. Januar 2022 die neue 2. Inlandsumsatzschwelle in Kraft.

Die Regelungen zu den Transaktionswert-Schwellen dienen dazu, das Wettbewerbsrecht an den durch technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb ausgelösten Strukturwandel anzupassen. § 35 Abs. 1a des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 9 Abs. 4 des österreichischen Kartellgesetzes (KartG) schließen eine Lücke im System der Fusionskontrolle, damit sie ihre Funktion auch in einer immer dynamischeren Wirtschaftswelt umfassend erfüllen kann. Hiermit wird nicht zuletzt der fort- schreitenden Digitalisierung und Vernetzung von Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung getragen.

Bei Interesse steht dieser Leitfaden auf der Homepage des Bundeskartellamts (Bundeskartellamt.de) zum Download zur Verfügung.