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Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutz

Neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll Hinweisgeberschutz verbessern

Wer Missstände in seinem Unternehmen oder in seiner Behörde meldet, soll künftig besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines rund 100-seitigen, noch nicht veröffentlichten Gesetzentwurfs, den das Bundesjustizministerium am vergangenen Dienstag, 5. April, an die anderen Bundesministerien zur sog. Ressortabstimmung geschickt hat. Mit diesem Hinweisgeberschutzgesetz soll nun von der Ampel-Koalition die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies hätte eigentlich schon bis 17. Dezember des vergangenen Jahres erfolgen sollen.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium erweitert – im Vergleich zur EU-Richtlinie – den Anwendungsbereich für den Schutz von Hinweisgebern, denn er umfasst auch die Meldung von Verstößen gegen deutsche Gesetze, etwa bei Informationen zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, aber auch bei Verstößen gegen den Umweltschutz oder die Produktsicherheit. Das geplante Gesetz soll für Angestellte wie auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Beamte gelten. Wer als Hinweisgeber nach den Regeln des Gesetzes vorgeht, wird vor Kündigungen, Versetzungen oder Disziplinarmaßnahmen geschützt. Landet der Fall vor Gericht, soll eine im Gesetzentwurf vorgesehene Beweislastumkehr helfen. Wer nach einem Hinweis Repressalien erleidet, zu dessen Gunsten wird vermutet, dass seine Kündigung als Reaktion auf seinen Hinweis gesehen werden muss. Der Entwurf enthält auch Regeln zugunsten von Arbeitgebern, um mit missbräuchlichen Hinweisen umzugehen, etwa Schadensersatzansprüche bei grob fahrlässigen Falschmeldungen.

Nach dem Gesetzentwurf müssen alle Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein internes Meldesystem einrichten. Unternehmen mit max. 249 Beschäftigten haben dafür Zeit bis zum 17. Dezember 2023, die anderen Adressaten müssen sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes handeln. Außerdem können Unternehmen auch Dritte, wie z.B. Rechtsanwaltskanzleien, beauftragen, die Aufgaben der internen Meldestelle wahrzunehmen.

Daneben bekommt das Bundesamt für Justiz eine wichtige Rolle im neuen Hinweisgebersystem. Die Beamten sollen als eine Art Auffangmeldestelle arbeiten für den Fall, dass ein Hinweisgeber nicht über ein internes System einen vertrauenswürdigen Weg findet. Nur als äußerste Möglichkeit schützt das Gesetz Hinweise an die Öffentlichkeit, also etwa über soziale Medien; aber nur dann, wenn eine Gefahr droht und auch eine externe Meldestelle auf den Hinweis hin keine Maßnahmen ergriffen hat.

Welchen Weg – intern oder extern – die Hinweisgeber gehen, bleibt ihnen überlassen. Hinweise, die bei einer internen Meldestelle eingehen, werden dort auf Stichhaltigkeit geprüft, die Stelle hält Kontakt mit dem Hinweisgeber und kann etwa eine interne Untersuchung in Gang setzen. Die Idee dahinter ist, dass Hinweise auf Missstände erst einmal im besten Fall konstruktiv im Unternehmen selbst gelöst werden.

Wenn der Gesetzgebungsprozess planmäßig durchlaufen werden kann, soll das Gesetz im Laufe dieses Jahres verkündet werden.

(Quelle: Legal Tribune Online vom 6. April 2022)