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Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

BFH entscheidet zur Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14.12.2021 (Az. VII R 32/20) zur Haftung für pauschalierte Lohnsteuer Stellung genommen und hierzu folgende amtliche Leitsätze aufgestellt:

  1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.
  2. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unternehmenssteuer eigener Art, sondern um die durch die Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entstandene und vom Arbeitgeber lediglich übernommene Lohnsteuer (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 3.5.1990 – VII R 108/88).