
Die vom Anwendungsbereich des LkSG erfassten Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen des betrieblichen Risikomanagements eine Risikoanalyse durchzuführen. Eine neue Handreichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „Auf einen Blick: Die Risikoanalyse. Praktische Tipps zur Umsetzung der Risikoanalyse im Lieferkettengesetz“ fasst zusammen, was Unternehmen bei der Durchführung der Risikoanalyse beachten sollten und welche Fragen dabei helfen, ein Risikomanagementsystem im Unternehmen zu etablieren. Checklisten, fiktive Praxisbeispiele und Hinweise zu Umsetzungshilfen geben Orientierung, worauf es dabei zu achten gilt.
Bei Interesse finden Sie diese BMAS-Handreichung unter folgendem Link: https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/NAP/handlungsanleitung-risikoanalyse.pdf?__blob=publicationFile
Zusammen mit der einschlägigen BAFA-Handreichung liegen damit nunmehr zwei offizielle Ausarbeitungen zur Hilfestellung bei der Durchführung der Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor.