ZUSATZ INFORMATIONEN

Info Recht „Nachweispflichten zum Arbeitsvertrag“

vbw-Publikation erläutert Nachweispflichten zum Arbeitsvertrag

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) hat in ihrer Reihe Info Recht jüngst eine weitere Publikation zu „Nachweispflichten zum Arbeitsvertrag“ herausgegeben.

Seit 1995 gibt es das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen, das sog. Nachweisgesetz. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern danach in schriftlicher Form einen Katalog an Informationen über die einschlägigen Arbeitsbedingungen zukommen lassen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union sind eine Reihe weiterer nachweispflichtiger Gegenstände hinzugekommen. Außerdem droht nun bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die neuen Nachweispflichten gelten ab 1. August 2022.

Die insgesamt 45 Seiten umfassende Publikation geht auf nachfolgende Themen ein:

  • Anwendungsbereich der Nachweispflichten,
  • Nachweislegung in schriftlicher Form,
  • Nachzuweisende Arbeitsbedingungen,
  • Praktikanten,
  • Auszubildende,
  • Auslandseinsätze und Entsendungen,
  • Durchsetzungsfragen.