ZUSATZ INFORMATIONEN
Seit dem 1. Oktober 2024 benötigen Unternehmen und Selbständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen in Italien tätig sind, einen von der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde ausgestellten Punkteführerschein. Dieser Führerschein ist an spezifische Sicherheitsanforderungen gebunden, und bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Geldstrafen sowie ein Verbot der Teilnahme an öffentlichen Arbeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutsch – Italienischen Handelskammer AHK
Quelle: IHK News:International November 2024