ZUSATZ INFORMATIONEN

KI datenschutzkonform eingesetzt

Künstliche Intelligenz datenschutzkonform einsetzen: Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor. Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Im Sinne einer Checkliste dient das Papier als Leitfaden insbesondere für datenschutzrechtlich Verantwortliche, um KI-Anwendungen auszuwählen, zu implementieren und zu nutzen. Die Orientierungshilfe wird künftig weiterentwickelt und an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Praxisnah adressiert die Orientierungshilfe Fragen, die datenschutzrechtlich Verantwortliche bei der Konzeption des Einsatzes, der Auswahl, der Implementierung und der Nutzung von KI-Anwendungen stellen und beantworten müssen. Ob Zweckbestimmung, Transparenzpflichten, Betroffenenrechte oder Richtigkeit von Ergebnissen: Die Orientierungshilfe erörtert – auch anhand von Beispielen – wichtige Kriterien entlang der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und zeigt Leitlinien für entsprechende Entscheidungen auf.

In der Anlage finden Sie die Orientierungshilfe.

(Quelle: DSK, Pressemitteilung vom 6. Mai 2024)