ZUSATZ INFORMATIONEN

Pflicht zur Abgabe von Eigenerklärungen zum Russlandbezug

IBR-Aufsatz nimmt zur Pflicht zur Abgabe von Eigenerklärungen zum Russlandbezug Stellung

Bei ibr-online (2022,1020 nur online) wurde ein von RAin Julia Reumann und RA Dr. Michael Wenzel verfasster Aufsatz „Pflicht zur Abgabe von Eigenerklärungen zum Russlandbezug (Art. 5k Verordnung 833/2014)? Was Vertragspartner öffentlicher Stellen jetzt wissen müssen“ veröffentlicht.

Die beiden Verfasser gehen hier auf folgende Fragen ein:

  1. Was ist der rechtliche Hintergrund?
  2. In welchen Fällen muss ich die geforderte Eigenerklärung abgeben?
  3. Was passiert, wenn ich trotz Verpflichtung die Eigenerklärung nicht oder eine falsche Eigenerklärung abgebe?
  4. Was tun, wenn mein Nachunternehmer/Lieferant einen Russlandbezug hat?
  5. Drohen Schadensersatzansprüche?
  6. Was sind die Folgen für die Vertragsgestaltung?