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Regierungsentwurf Hinweisgeberschutzgesetz

Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch (27. Juli 2022) den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes mit eher marginalen Änderungen beschlossen.

So ist weiterhin ist ein stufenloses Wahlrecht des Hinweisgebers zwischen interner und externer Meldung vorgesehen.

Auch der Regierungsentwurf enthält keine Verpflichtung, interne Meldesysteme so auszugestalten, dass anonyme Meldungen ermöglicht werden. Allerdings ist nunmehr in § 16 Abs. 1 S. 4 des Gesetzentwurfs vorgesehen, dass auch anonym eingehende Meldungen bearbeitet werden sollen, soweit dadurch nicht die vorrangige Bearbeitung nicht anonymer Meldungen gefährdet wird.

Das Gesetz soll drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. In Anbetracht des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen nicht fristgerechter Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz wächst der Druck auf die Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren nunmehr zügig voranzutreiben und zum Abschluss zu bringen.

Aus Unternehmenssicht ist nach wie vor zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf weiterhin Konzernlösungen erlaubt, auch wenn die EU-Kommission bisher hierzu eine gegenteilige Auffassung vertritt. Ferner ist positiv, dass „sonstiges Fehlverhalten“ aus Gründen der Rechtsklarheit im Anwendungsbereich des Gesetzes nicht enthalten ist.

Allerdings ist weiter zu kritisieren, dass auch mit dem Regierungsentwurf die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz entgegen dem 1:1-Grundsatz überschießend umgesetzt wird. Das betrifft unter anderem die partielle Ausweitung des Anwendungsbereichs auf arbeitsrechtliche Vorschriften sowie die als „Sollte-Vorschrift“ formulierte Regelung zur Bearbeitung anonymer Meldungen. Die Aufforderung der EU-Richtlinie, dass sich die Mitgliedstaaten dafür einsetzen, interne Meldestellen vorrangig zu nutzen, wird ebenfalls nicht umgesetzt. Es fehlt zumindest an sinnvollen Anreizen zur vorrangigen internen Meldung. Wie in der Praxis mit anonymen Meldungen umgegangen werden soll, z.B. in Bezug auf Rückmeldepflichten, bleibt ebenso unklar.

Der Regierungsentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz wird nunmehr Bundesrat und Bundestag zur weiteren Behandlung zugeleitet.

Interessierten EMB-Mitgliedern stellen wir auf Anfrage den Regierungsentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz gerne zur Verfügung.