ZUSATZ INFORMATIONEN

Verordnungsentwurf zu entwaldungsfreien Produkten

EU-Kommission will zukünftig Unternehmen im Kampf gegen Entwaldung in die Pflicht nehmen

Die EU-Kommission hat am 17. November 2021 drei neue Initiativen angenommen, um den Europäischen Green Deal in die Tat umzusetzen. Darunter sind neue Vorschriften zur Erleichterung der Verbringung von Abfällen innerhalb der EU, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die illegale Ausfuhr von Abfällen sowie die Verlagerung der Abfallproblematik in Drittländer anzugehen. Außerdem legte die Kommission die neue Bodenstrategie vor, mit der alle europäischen Böden bis 2050 wiederhergestellt, widerstandsfähig gemacht und angemessen geschützt werden sollen.

Eine weitere Initiative soll die von der EU verursache Entwaldung eindämmen. Diese Initiative richtet sich an Wirtschaftsteilnehmer, die Erzeugnisse in der EU auf den Markt bringen, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung gebracht werden, insbesondere Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kakao, Kaffee sowie Holz und Möbel. Diese Wirtschaftsteilnehmer sollen zukünftig die geographischen Koordinaten des Landes erfassen, in dem die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte erzeugt wurden. Diese genaue Rückverfolgbarkeit soll gewährleisten, dass die Durchsetzungsbehörden in den Mitgliedstaaten über die erforderlichen Daten verfügen um zu kontrollieren, dass nur entwaldungs- freie Produkte auf den EU-Markt gelangen.

Mithilfe eines Benchmarking-Systems wird die EU-Kommission das Risiko von Ländern, nicht entwaldungsfreie oder nicht mit den nationalen Gesetzen im Einklang stehende Erzeugnisse oder Produkte herzustellen, als niedrig, mittel oder hoch einstufen. Die Pflichten von Wirtschaftsteilnehmern und Behörden variieren je nach der Risikokategorie des Ursprungslandes bzw. der Ursprungsregion, wobei weniger strenge Sorgfaltspflichten für Produkte, die aus Gebieten mit geringem Risiko stammen, und stärkere Kontrollen für Gebiete mit hohem Risiko vorgesehen sind.

Für betroffene Unternehmen bedeutet dieser Verordnungsvorschlag neue Compliance-Pflichten und einen höheren Dokumentationsaufwand. Es gilt, dieses europäische Rechtssetzungsverfahren aufmerksam dahingehend zu verfolgen, inwieweit hiervon Holz bzw. diverse Holzprodukte für die Bautätigkeit betroffen sein werden. Ziel muss sein, hier ggf. auf Bauunternehmen mit Blick auf Bauholz zukommende Verpflichtungen so überschaubar wie möglich zu halten.

(Quelle: Online-Zeitschrift Compliance, Ausgabe Februar 2022)