Die Platform on Sustainable Finance, ein Beratungsgremium der EU-Kommission, hat vor kurzem einen neuen Bericht zur grünen EU-Taxonomie (leider nur englisch) veröffentlicht.
Der Bericht enthält unter anderem Vorschläge zu weiteren relevanten Wirtschaftstätigkeiten und technischen Bewertungskriterien für die vier nicht klimabezogenen Umweltziele der Taxonomie: Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Er ist als Ergänzung des bereits im März 2022 vorgelegten Berichts der Plattform zu verstehen. In diesem wurden bereits erste Wirtschaftstätigkeiten und Bewertungskriterien für die weiteren Umweltziele empfohlen.
In dem neuen Bericht schlägt die Plattform für einige Wirtschaftstätigkeiten neue technische Bewertungskriterien vor, z.B. für die Herstellung von chemischen Produkten, die Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen und Präparaten oder die Land- und Forstwirtschaft. Für die Wirtschaftstätigkeiten „Verwendung von Beton beim Tiefbau“, „Abriss von Gebäuden“ und „Kupferherstellung“ werden erstmalig technische Bewertungskriterien vorgeschlagen (Teil B des Berichts).
Ferner beinhaltet der Bericht weitere Empfehlungen zur Fortentwicklung der grünen Taxonomie (Teil A des Berichts). Diese betreffen unter anderem methodische Empfehlungen für die Festlegung sog. ermöglichender Tätigkeiten. Die Empfehlungen der Plattform haben keine bindende Wirkung. Sie sollen in erster Linie die EU-Kommission bei der Ausarbeitung des noch ausstehenden delegierten Rechtsakts zu den weiteren EU-Umweltzielen unterstützen. Der exakte Zeitplan für die Veröffentlichung des Rechtsakts ist weiter nicht bekannt.
Den Bericht der Plattform finden Sie unter folgendem Link: https://finance.ec.europa.eu/system/files/2022-11/221128-sustainable-finance-platform-technical-working-group_en.pdf