Das EMB-Wertemanagement Bau (kurz EMB) verfolgt nicht nur eine Compliance-Strategie, sondern ist ein umfassendes wertebasiertes Managementkonzept. Es ist ein Instrument, um nach außen und nach innen zu signalisieren – und das auch zu dokumentieren –, dass sich das Unternehmen gegenüber allen am Bauprozess Beteiligten rechtstreu, integer und fair verhalten will. Das EMB-Mitgliedsunternehmen verpflichtet sich, entsprechende Anstrengungen zu unternehmen, um dies auch zu erreichen.
Compliance Management und Wertemanagement sind komplementäre Managementansätze, die nicht synonym verstanden werden dürfen. Compliance Management ist Kernbestandteil eines umfassenden Wertemanagements. Erst die Werteorientierung gibt Compliance die Substanz und Effektivität.
Die Initiative zur Einführung eines Wertemanagementsystems in der Bauwirtschaft geht auf Diskussionen im Bayerischen Bauindustrieverband zurück, die wissenschaftlich begleitet von den renommierten Wirtschaftsethikern Prof. Dr. Dr. Karl Homann und Prof. Dr. Josef Wieland, am 2. Mai 1996 zur Gründung des Trägervereins „Ethikmanagement der Bauwirtschaft e.V.“ geführt haben. 2007 wurde eine weiterentwickelte Satzung und ein neuer Vereinsname, nämlich „EMB-Wertemanagement Bau e.V.“, beschlossen. An den Grundanliegen und den Zielsetzungen hat sich dadurch nichts geändert.
Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie im Frühjahr 2007 das EMB-Wertemanagement Bau zu einer Initiative für die Bauindustrie in ganz Deutschland erhoben.
In einer Grundwerteerklärung, einem Ethikkodex, einem Unternehmensleitbild oder einem sonst gleichwertigen Dokument werden Grundwerte des Unternehmens schriftlich festgelegt. Darin wird zum Ausdruck gebracht, wie man die Geschäftspraxis im Grundsätzlichen gestalten möchte.
Eine solche Grundwerteerklärung wird durch unternehmensspezifische Verhaltensstandards u.a. zu den Bereichen Rechtstreue und Integrität, zur Ablehnung wettbewerbsbeschränkender Absprachen, zum Umgang mit Auftraggebern, der Verteilung oder Annahme von Geschenken konkretisiert und in die Arbeitsverhältnisse des in dieses Wertemanagementsystem einbezogenen Personenkreises verbindlich integriert.
Die Umsetzung der Grundwerteerklärung und der Verhaltensstandards im Geschäftsalltag wird in einem turnusmäßig durchgeführten externen Auditverfahren überprüft. Ein unabhängiger Auditor überprüft vor Ort, ob in dem Unternehmen ein Wertemanagementsystem tatsächlich eingerichtet worden ist und gelebt wird. Hierüber berichtet der Auditor dem sechsköpfigen Auditausschuss, der bei eigenständiger positiver Beurteilung eine zeitlich befristete Auditurkunde ausstellt. Diese Auditurkunde dient als Nachweis einer erfolgreichen Implementierung der sich aus der Grundwerteerklärung und den Verhaltensstandards ergebenden Selbstverpflichtung und ist damit das zentrale Element dieses wertebasierten Compliance Management Systems.
Der Firmeninhaber oder ein Mitglied der Unternehmensleitung trägt die Verantwortung für das Wertemanagementsystem und dessen umfassende und ernsthafte Umsetzung.