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1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag

Bundestag hat erstmals über Gesetzentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz beraten

Der Bundestag hat am 29. September 2022 in 1. Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz), beraten. Nach der Debatte im Bundestagsplenum wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Bei erwartungsgemäßem Verlauf des weiteren parlamentarischen Verfahrens wird mit einem Inkrafttreten des Gesetzes noch in diesem Jahr gerechnet. Bleibt es bei der im bisherigen Gesetzentwurf enthaltenen Übergangsfrist von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, müssen betroffene Unternehmen dann die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes umsetzen.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie auf dem Laufenden halten.