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1. Prozess um Lkw-Kartell nach BGH-Urteil

Vor dem LG München I ist weiterer Schadensersatzprozess wegen Lkw-Kartell angelaufen

Nachdem der BGH im Juni dieses Jahres den Weg für eine Sammelklage geebnet hatte, bemühen sich erneut vermeintlich von einem Lkw-Kartell Geschädigte vor dem Landgericht München I um Schadensersatz.

Käufer zehntausender Lastwagen fordern von großen Lkw-Herstellern wegen Preisabsprachen eine halbe Milliarde Euro Schadensersatz. Anfang Oktober hat ein weiterer Prozess vor dem Landgericht München I begonnen (Az. 37 O 17704/18). Rückenwind erhoffen sich die vermeintlich Geschädigten von einem Urteil des BGH aus dem Juni dieses Jahres.

Der BGH erklärte im Juni eine Sammelklage der Financialright-Tochter Myright, die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebün- delt hatte, für zulässig. Weder die Bündelung von Forderungen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten noch die Einbindung eines Prozessfinanzierers begründeten gleich einen erheblichen Interessenkonflikt, so der BGH (Urteil vom 13. Juni 2022, Az. VIa ZR 418/21).

Die Lkw-Käufer haben ihre Forderungen an die Inkasso-Gesellschaft Financialright Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33 % als Provision erhält. Eine erste Klage über 867 Mio. Euro hatte das LG München I im Februar 2020 abgewiesen (Urteil vom 7. Februar 2020, Az. 37 O 18934/17). Nach Ansicht des Gerichts fehlte dem Düsseldorfer Finanzdienstleister die Aktivlegitimation, um Forderungen gebündelt einzuklagen. Die Berufung wird vor dem OLG München verhandelt.

Die EU-Kommission hatte Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault und Scania 2016 und 2017 mit einem Bußgeld von fast 4 Mrd. Euro belegt, weil diese sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen, Scania bestreitet eine Beteiligung. Die EU-Kommission hatte damals allerdings offengelassen, ob den Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden war.

(Quelle: Legal Tribune Online vom 5. Oktober 2022)