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AG Hamburg: Weiteres Strafurteil zur Rolling Stones-Ticketaffäre

AG Hamburg verurteilt hohe Beamtin der Stadtverwaltung wegen Vorteilsannahme in der sog. Rolling Stones-Ticketaffäre.

Fast vier Jahre nach dem Konzert, das die Rolling Stones 2017 im Hamburger Stadtpark vor rund 82.000 Fans gegeben haben, ist zum zweiten Mal eine hohe Beamtin wegen der Annahme von Tickets vom Amtsgericht Hamburg mit Urteil vom 26. August 2021 (Az. 248a Ds 28/19, noch nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Das Amtsgericht sprach eine Dezernentin im Bezirksamt Nord wegen Vorteilsannahme und der Verleitung Untergebener zu einer Straftat schuldig. Die Beamtin habe zwei Freikarten angenommen und geduldet, dass auch vier ihr unterstellte Fachamtsleiter Freikarten angenommen haben. Die Angeklagte müsse deshalb 120 Tagessätze zu je 115 Euro bezahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Auch die Kosten der Freikarten für sie und ihren Begleiter i.H.v. 336,80 Euro sollen eingezogen werden.

Die beiden Tickets gehörten zu einem Kontingent von 100 Freikarten, die der damalige Bezirksamtsleiter H. R. vom Konzertveranstalter verlangt haben soll. Das Bezirksamt hatte das Konzert im Hamburger Stadtpark genehmigt. Freiverkäufliche Tickets kosteten zwischen 100 und knapp 900 Euro.

In einem ersten Verfahren wegen der Ticketaffäre war Ende 2019 bereits eine ehemalige Staatsrätin zu einer Geldstrafe i.H.v. 120 Tagessätzen zu je 170 Euro verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bezirksamtsleiter hat die Staatsanwaltschaft im März vergangenen Jahres ebenfalls Anklage erhoben. Auch der stellvertretende Bezirksamtsleiter und zwei Verantwortliche der Konzertproduktionsgesellschaft sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vor Gericht kommen.

Die Dezernatsleiterin hatte sich damit verteidigt, sie hätte als Mitglied der Bezirksamtsleitung und Chefin des Katastrophenstabes Repräsentationsaufgaben gehabt. Sie hätte zeigen wollen, dass die Amtsleitung ihrem eigenen Sicherheitskonzept vertraue. Nach Auffassung des Gerichts sei das Konzert der „komplett falsche Ort für das Repräsentieren des Bezirksamts“ gewesen. (Quelle: Legal Tribune Online – Ausgabe 27.8.2021)