ZUSATZ INFORMATIONEN

Aktualisierter elektronischer Fragebogen des BAFA zur Berichtspflicht

BAFA stellt für verpflichtende Berichterstattung elektronische Eingabemaske bereit

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine aktualisierte Fassung des elektronischen Fragenkatalogs für die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereitgestellt. Dieser ist als Online-Eingabe-Maske auf der BAFA-Webseite unter folgendem Link zu finden: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/lksg

 

Durch die Beantwortung der Fragen erfüllen die nach dem LkSG berichtspflichtigen Unternehmen ihre Berichtspflicht. Zusätzlich ist der Bericht auf der Unternehmenswebseite zu veröffentlichen.

Die Einreichung bzw. Veröffentlichung des Berichts hat spätestens vier Monate nach dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zu erfolgen. Das BAFA hat bereits angekündigt, dass es das Vorliegen und die Veröffentlichung der Berichte, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Juni 2024 einzureichen sind, erstmalig zum Stichtag 1. Juni 2024 überprüfen wird.

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