ZUSATZ INFORMATIONEN

Anrufung des Vermittlungsausschusses

Bundesregierung ruft zum Hinweisgeberschutzgesetz Vermittlungsausschuss an

Am 10. Februar 2023 hatte der Bundesrat dem vom Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz die Zustimmung verweigert. Da es sich hier um ein sog. Zustimmungsgesetz handelt, kann das Hinweisgeberschutzgesetz deshalb in dieser Form nicht in Kraft treten. Nunmehr hat das Bundeskabinett am 5. April diesen Jahres beschlossen, diesbezüglich den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es nun, eine Einigung bezüglich der vom Bundesrat kritisierten Punkte herbeizuführen, so dass das Gesetz mit entsprechenden Anpassungen in Kraft treten kann.

Zwischenzeitlich hatten die Fraktionen der Ampelkoalition im Bundestag zwei Gesetzentwürfe eingebracht, um damit eine Zustimmungspflicht des Bundesrates in weiten Teilen zu umgehen. Diese Gesetzesvorhaben werden nun zunächst nicht weiter verfolgt.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.