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BAFA-Beirat zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

BAFA setzt Beirat zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Beirat zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz berufen. Mitglieder des Beirats sind je ein Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft sowie von dem Deutschen Institut für Menschenrechte und ecosense. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden voraussichtlich in beobachtender Rolle an den BAFA-Beiratssitzungen teilnehmen.

Die Wirtschaftsverbände werden im BAFA-Beirat von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertreten. Benannt ist hier Herr Paul Noll, Stellv. Abteilungsleiter Volkswirtschaft und Internationales (Tel.: 030 2033-1900; Mail: Volkswirtschaft@remove-this.Arbeitgeber.de).

Die Beteiligung der Wirtschaft an den Arbeiten des BAFA-Beirats ist von besonderer Bedeutung, da dort über Fragen zur Reichweite der branchenübergreifen- den unternehmerischen Verantwortung für globale Lieferketten wie auch über die geplanten Handreichungen nach § 20 LkSG beraten wird.