ZUSATZ INFORMATIONEN

BAFA-Risikodatenbank erstellt

BAFA bietet zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sog. Risikodatenbank als Orientierungshilfe für betroffene Unternehmen an

Die Durchsetzung und behördliche Kontrolle des für Deutschland geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zur Umsetzung dieses Auftrags betreibt das BAFA eine auf öffentlich zugänglichen Daten aufbauende, interne Risikodatenbank. Diese steht ausschließlich dem BAFA zur Verfügung und ist nicht öffentlich zugänglich. Die Risikodatenbank enthält insbesondere Informationen zu menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken für bestimmte Branchen, Länder und Rohstoffe.

Diese Übersicht ermöglicht Unternehmen und weiteren Interessierten einen Überblick und eine Orientierung über diejenigen Indices und Quellen, deren Informationen gegenwärtig für die Risikodatenbank genutzt werden. Die Veröffentlichung dieser Quellenübersicht soll dazu beitragen, dass das BAFA seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit über das eigene behördliche Handeln nachkommt.

Bei Interesse finden Sie diese als Printexemplar 18 Seiten umfassende Risikodatenbank (Stand 16. Januar 2024) unter folgendem Link:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/lksg_risikodatenbank.html