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Bekanntmachung der EU-Kommission über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

EU-Kommission erläutert ausführlich Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Leitlinien für die Anwendung des entsprechenden Ausschlussgrundes.

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union (Ausgabe C 91/1 vom 18.3.2021) eine ausführliche, 28 Seiten umfassende „Bekanntmachung über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und über Leitlinien für die Anwendung des entsprechenden Ausschlussgrundes“ veröffentlicht.

Die Bekanntmachung umfasst fünf große Abschnitte sowie einen Anhang:

  1. Einleitung
  2. Instrumente auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Absprachen
  3. Unterstützung der Mitgliedstaaten und der öffentlichen Auftraggeber
  4. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen zentralen Vergabe- und Wettbewerbsbehörden
  5. Leitlinien für öffentliche Auftraggeber über die Anwendung der Ausschlussgründe wegen wettbewerbsverzerrender Absprachen

Anhang: Mittel und Tipps zur wirksamen Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Insbesondere die Abschnitte 5.3 und 5.7 enthalten ausführliche Vorgaben zur Anwendung des Ausschlussgrundes wegen wettbewerbsverzerrender Absprachen sowie zur Berücksichtigung von getroffenen „Selbstreinigungsmaßnahmen“ seitens betroffener Unternehmen.

Die vollständige Bekanntmachung ist zu finden unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DEU/TXT/HTML/?uri=celex:52021XC0318(01)

Bereits vom Dezember 2014 stammt eine knappe Publikation des Bundeskartellamts „Wie erkennt man unzulässige Submissionsabsprachen? Eine Checkliste für Vergabestellen“, die bei Interesse auf der Homepage des Bundeskartellamts (bundeskartellamt.de) zu finden ist.

Anmerkung: Um jeglichen Missverständnissen vorzubeugen: Diese Informationen sollen selbstverständlich nicht dazu dienen, für Unternehmen hier entsprechende juristische Schlupflöcher aufzuzeigen; es soll vielmehr deutlich werden, wie die Behörden sowohl auf EU-Ebene wie auch auf nationaler Ebene diese Themen beurteilen und entschlossen sind, diesbezüglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.