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Berichtsentwurf zur geplanten EU-Richtlinie über Unternehmenssorgfaltspflichten

Rechtsausschuss des EU-Parlaments berät über geplantes EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich am 17. November 2022 mit dem Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihrer Lieferkette auseinandergesetzt. Zu den zahlreichen Änderungen des Berichtsentwurfs gegenüber dem Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission gehört u. a. die stärkere Einbindung von Interessenträgern. So sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, diese bei potentiellen oder tatsächlichen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu konsultieren sowie Abhilfemaßnahmen, etwa in Form einer finanziellen Entschädigung, zu schaffen. Neu enthalten ist der zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt hinzutretende Aspekt der verantwortungsvollen Unternehmensführung, der das ordnungsgemäße Funktionieren der öffentlichen Verwaltung, Rechtsstaatlichkeit, demokratische Wahlsysteme und Meinungsfreiheit einschließt. Gestrichen wurde das Konzept der etablierten Geschäftsbeziehungen sowie der vertraglichen Vereinbarungen zur Einhaltung von Verhaltenskodizes mit den mittelbaren Zulieferern. Bis zum 30. November 2022 können Änderungsanträge zu dem Berichtsentwurf eingereicht werden.

(Quelle: Deutscher Anwaltverein, Europa im Überblick Nr. 39/2022 vom 18.11.2022)