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Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments

Rechtsausschuss des EU-Parlaments positioniert sich zum geplanten EU-Lieferkettengesetz

Die Abgeordneten im Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments haben am 25. April 2023 den Berichtsentwurf von Lara Wolters zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit mit Änderungen angenommen. Danach würden Unternehmen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte und Umwelt zu erkennen, zu verhindern und abzumildern, auch entlang der Wertschöpfungskette. Hinsichtlich des bis dato umstrittenen Anwendungsbereichs der Richtlinie wurde ein Kompromiss erzielt: Erfasst werden sollen in der EU ansässige Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro, Muttergesellschaften sowie nicht in der EU ansässige Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 150 Mio. Euro. Der Finanzsektor soll miteinbezogen werden. Eine Beweislastregel zulasten der Unternehmen fand keine Mehrheit, so dass im Falle eines Sorgfaltspflichtverstoßes die klagende Partei den Nachweis zu erbringen hätte. Als Sanktionsfolge sollen Geldbußen von mind. 5 % des weltweiten Nettoumsatzes drohen. Das EU-Parlament wird voraussichtlich am 1. Juni 2023 über den Bericht im Plenum abstimmen. Dann kann der sog. Trilog mit dem Rat beginnen, der bereits zum Ende des vergangenen Jahres seine sog. Allgemeine Ausrichtung angenommen hatte.

(Quelle: Deutscher Anwaltverein, Europa im Überblick, Nr. 16/23)