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Bestätigung der Kartellgeldbuße gegen Lkw- Hersteller Scania

Lkw-Hersteller Scania muss verhängte Kartellgeldbuße bezahlen

Die Beteiligung an einem Kartell mit anderen LKW-Herstellern wird für Scania teuer. Das Unternehmen ist mit dem Versuch, eine Geldbuße abzuwenden, auch vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.

Im Rechtsstreit um das sogenannte Lkw-Kartell muss der schwedische Lastwagenhersteller Scania eine weitere Niederlage einstecken. Ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld in Höhe von rund 880 Mio. Euro bleibt bestehen. Das von Scania eingelegte Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 1. Februar 2024 (Rechtssache C‑251/22 P) zurück.

Die Geldbuße der EU-Kommission gegen Scania wurde im Jahr 2017 verhängt. Der zum Volkswagen-Konzern gehörende Lkw-Hersteller hatte nach Ansicht der EU-Kommission zwischen 1997 und 2011 mit seinen Wettbewerbern Verkaufspreise für Lastwagen abgesprochen und Vereinbarungen zur Weitergabe von Entwicklungskosten an Kunden getroffen.

Mit den anderen Kartellteilnehmern, darunter MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault kam es zu einem Vergleich. Scania hatte eine solche Einigung abgelehnt und ohne Erfolg gegen den Beschluss vor dem EuG geklagt (Urteil v. 2.2.2022, Rechtssache T-799/17).

Der EuGH bestätigte das Urteil des EuG, die Geldbuße wird in voller Höhe aufrechterhalten. Scania habe nicht beweisen können, dass die EU-Kommission in diesem Fall parteiisch gewesen sei, so der EuGH. Nur weil für den Vergleich und den endgültigen Beschluss das gleiche Team zuständig gewesen sei, bedeute das nicht, dass die Behörde befangen war. Die Befugnis der EU-Kommission, eine Geldstrafe zu verhängen, sei auch nicht verjährt gewesen.

(Quelle: LTO Daily vom 1. Februar 2024)