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Bundesrat erhebt auch im zweiten Durchgang gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz keine Einwände

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschließend gebilligt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat am heutigen Freitag, 25.6.2021, auch im zweiten Durchgang das Bundesratsplenum passiert. Der Bundesrat hat gegen dieses im Bundestag am 11.6.2021 beschlossene Gesetz keine Einwände erhoben. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Gesetz muss nunmehr vom Bundespräsidenten ausgefertigt, unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Das Gesetz soll größtenteils am 1.1.2023 in Kraft treten; einzelne Vorschriften (§ 13 Abs. 3, § 14 Abs. 2 und §§ 19-21) des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sollen bereits am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Diese Vorschriften befassen sich allein mit der ggf. nötigen Vorbereitung des ersten Rechenschaftsberichts der gesetzlich zuständigen Kontrollbehörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und hat keine Auswirkung auf das Inkrafttreten der behördlichen Kontrollbefugnisse am 1.1.2023.