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Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls gegen Schwarzarbeit in der Baubranche

Zoll prüft bundesweit Baustellen auf Verstöße gegen Schwarzarbeitsverbot und illegale Beschäftigung

Der Zoll führte am 20. März 2024 einen bundesweiten Großeinsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe durch.

Die rund 3.300 Beschäftigten aller Hauptzollämter befragten auf den Baustellen bundesweit insgesamt mehr als 10.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten rund 300 Geschäftsunterlagenprüfungen durch.

Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner über 300 Straf- sowie über 250 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Von den über 300 Strafverfahren handelt es sich in mehr als 250 Fällen um Verfahren wegen des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel.

Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich darüber hinaus in mehr als 2.000 Fällen erste Hinweise auf mögliche Verstöße. In rund 450 Fällen geht es dabei um die Einhaltung der Mindestlöhne sowie in knapp 700 Fällen um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Diesen Hinweisen geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun weiter intensiv nach.

Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Regel erst der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere die Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.

(Quelle: Generalzolldirektion, Pressemitteilung vom 22. März 2024)