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Das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister nimmt Betrieb auf

Das Wettbewerbsregister hat am 25. März 2021 mit der Registrierung der mitteilenden Behörden und öffentlichen Auftraggeber seinen Betrieb aufgenommen.

Laut einer Mitteilung des Bundeskartellamts hat das dort eingerichtete Wettbewerbsregister am 25. März 2021 seinen Betrieb aufgenommen. Mitteilende Behörden und öffentliche Auftraggeber können sich ab sofort registrieren.

Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Auftraggeber können künftig durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister das Vorliegen von Ausschlussgründen prüfen.

Das Wettbewerbsregister ist in Deutschland das erste voll digitalisierte staatliche Register. Behörden, die von Unternehmen begangene Delikte melden, werden dies ausschließlich auf digitalem Weg tun. Über 30.000 Vergabestellen in Deutschland werden Auskünfte ausschließlich auf digitalem Weg abrufen.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters, das bereits am 29. Juli 2017 in Kraft getreten und durch die 10. GWB-Novelle (am 19. Januar 2021 in Kraft getreten) nochmals geändert worden ist.

Für die Registrierung der mitteilenden Behörden und Auftraggeber sind die Formulare zu nutzen, die auf der Internetseite des Bundeskartellamts bereitstehen. Dort finden sich auch weitere Erläuterungen zur Registrierung und Nutzerverwaltung.

Die Mitteilungs- und Abfragepflichten gelten derzeit noch nicht. Das Bundeswirtschaftsministerium wird den Zeitpunkt, zu dem die Mitteilungspflicht für mitteilende Behörden und eine Registerabfrage für öffentliche Auftraggeber anwendbar sein wird, im Bundesanzeiger veröffentlichen. Sechs Monate danach wird dann die Registerabfrage für den Kreis der betroffenen Auftraggeber zur Pflicht.