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Drei Jahre Freiheitsstrafe für Bauunternehmer

Bauunternehmer wird wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Computerbetrugs und Steuerhinterziehung verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat einen 43-jährigen Bauunternehmer aus Mengen (Landkreis Sigmaringen) wegen besonders schwerer Fälle des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie des Computerbetrugs und der Steuerhinterziehung – unter Einbeziehung einer anderen Strafe – zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Wegen Beihilfe sprach das Gericht auch seine Ehefrau schuldig, die zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Ermittlungsverfahren gegen den Bruder des Unternehmers und dessen Ehefrau war von der Staatsanwaltschaft wegen deren Abwesenheit abgetrennt worden.

Der Unternehmer hat seinen Mitarbeitern zumindest zum Teil in großem Um- fang Schwarzlöhne ausgezahlt, die er in seiner Buchhaltung mittels Scheinrechnungen, die er sich in Berlin besorgte, erfasste. Bei Kontrollen des Zolls nötigte er die aus Osteuropa stammenden Arbeitnehmer, falsche Angaben zur Bezahlung und dem Beschäftigungsverhältnis zu machen.

Im August vergangenen Jahres durchsuchten 170 Einsatzkräfte und Spezialeinheiten in einer abgestimmten Aktion früh morgens mehrere Geschäftssitze und Privatwohnungen des Unternehmers und seiner Mittäter und stellten über 50 Kartons mit Beweismaterial sicher. Der Bauunternehmer wurde festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Dem vorausgegangen war ein Jahr verdeckte Ermittlungsarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm.

Der ermittelte Schaden für die Sozialkassen beträgt rund drei Mio. Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Quelle: Generalzolldirektion, Pressemitteilung vom 3. Juli 2023)