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DSK-Orientierungshilfe zum Umgang mit Videoüberwachung

Datenschutzkonferenz gibt Orientierungshilfen zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen

Bekanntlich ist der Einsatz von Videoüberwachungssystemen datenschutzrechtlich an hohe Anforderungen geknüpft. Möchten Verantwortliche, beispielsweise Unternehmen, diese nutzen, haben sie im Voraus eine detaillierte Prüfung im Hinblick auf die Zulässigkeit der geplanten Videoüberwachung durchzuführen. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat hierzu im September 2020 eine umfassende Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ herausgegeben.

Diese 41 Seiten umfassende Orientierungshilfe gibt die Auffassung der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder wieder, unter welchen Voraussetzungen nicht-öffentliche Stellen auf eine Videoüberwachung zurückgreifen dürfen. Die Vorabdefinition des Zwecks der Kameras, das Vorliegen einer einschlägigen Rechtsgrundlage für die stattfindende Datenverarbeitung, die Erfüllung von Informationspflichten und das Treffen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen sind nur einige der Vorgaben, die in dieser Orientierungshilfe erläutert werden.

Bei Interesse kann diese Publikation auf der DSK-Homepage unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf heruntergeladen werden.