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Erste NGO-Beschwerde beim BAFA eingereicht

BAFA erreicht erste NGO-Beschwerde zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zwei Menschenrechtsorganisationen haben gegen Amazon und IKEA Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Sie werfen den beiden Unternehmen vor, gegen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu verstoßen. Es ist die erste Beschwerde auf Basis des seit Anfang diesen Jahres geltenden Gesetzes. Sollte das BAFA hier einen Verstoß sehen, kann das für die Unternehmen sehr teuer werden. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Ein direktes Klagerecht bietet das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz den Verbänden nicht. Doch die EU arbeitet gerade an einer noch strikteren Regelung. Danach sollen Betroffene vor den Gerichten der EU-Staaten klagen können. Bei Pflichtverletzungen sollen dann sogar Geldbußen von bis zu 5 % des globalen Umsatzes möglich sein.

Die beiden beschwerdeführenden Organisationen ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) und Femnet e.V. (Feministische Perspektiven auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft) kritisieren unter anderem, dass die beiden Händler den sog. Bangladesh Accord nicht unterzeichnet haben; ein Abkommen, das die Sicherheit in den Textilfabriken des Landes verbessern soll. Außerdem seien in Fabriken, die Amazon und IKEA beliefern, Sicherheitsmängel und Arbeitsrechtsverstöße festgestellt worden.

ECCHR und Femnet haben die Beschwerde gemeinsam mit der Gewerkschaft National Garment Workers Federation (NGWF) aus Bangladesch eingereicht. Die NGWF habe bei einer Recherche im März 2023 in den Fabriken Sicherheitsmängel, wie fehlende Inspektionen, aber auch Arbeitsrechtsverletzungen, wie mangelnde Gewerkschaftsfreiheit, festgestellt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet aktuell alle Unternehmen, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende haben, auch zur Einhaltung der Rechte der Mitarbeitenden entlang ihrer Lieferkette.

Auch wenn es sich bei dieser BAFA-Beschwerde um kein Verfahren aus dem Baubereich handelt, zeigt es auf, wie gerade Nichtregierungsorganisationen (NGO) hier zukünftig möglicherweise verstärkt versuchen werden, gestützt auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz solche Beschwerdeverfahren anzustrengen.

(Quelle: Handelsblatt online vom 3. Mai 2023)