ZUSATZ INFORMATIONEN

Fortschreibung der FAQ des Bundesverwaltungsamts

Bundesverwaltungsamt hat FAQ zum Geldwäschegesetz aktualisiert

Das Bundesverwaltungsamt hat Anfang Mai diesen Jahres eine fortgeschriebene Fassung der „Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz“ (BVA FAQ) veröffentlicht. Zwei wichtige Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Transparenzregister und wirtschaftlich Berechtigte

Zur Erinnerung: In das Transparenzregister müssen bestimmte personenbezogene Daten über die wirtschaftlich Berechtigten (nahezu) aller Rechtsformen eingetragen werden. Wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar

  • mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder
  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Vereinfachung bei fiktiv wirtschaftlich Berechtigten

Gibt es keine solche Person, sind die Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführer sog. fiktiv wirtschaftlich Berechtigte und als solche der registerführenden Stelle mitzuteilen. Die neuesten BVA FAQ sehen hier eine erfreuliche Vereinfachung vor: Zur Vermeidung von sog. Unstimmigkeitsmeldungen kann nunmehr bei der Angabe des Gültigkeitszeitraums auf Handelsregisterdaten abgestellt werden, selbst wenn diese rechtlich gesehen nur deklaratorisch wirken (so z.B. bei der Eintragung eines Geschäftsführers).

Wichtig für die GbR: Registerpflicht ab 1. Januar 2024

Nicht mitteilungspflichtig ist die GbR, jedenfalls bis zum Jahreswechsel. Die neuen BVA FAQ betonen aber die ab dem 1. Januar 2024 geltende neue Rechtslage. Danach müssen GbR, die in das neu einzuführende Gesellschaftsregister eingetragen werden (sog. e-GbR), ebenfalls zum Transparenzregister Meldung erstatten. Dies dürfte mutmaßlich sehr viele GbR betreffen, denn die Eintragung in das Gesellschaftsregister wird künftig für viele GbR zwingend sein. Denn ohne Eintrag in das Gesellschaftsregister kein Eintrag der GbR als solche im Handels-, Aktien- und Markenregister sowie im Grundbuch.

Die aktuellen BVA FAQ finden Sie unter folgendem Link: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aufgaben/Transparenzregister/faq_aktualisierung.html

(Quelle: PSP Newsletter 03/2023 vom 3. Juli 2023)