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Geplantes Verbandssanktionengesetz bedarf noch grundlegender Änderungen

Der von der Bundesregierung im Juni beschlossene Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes darf in der jetzigen Form nicht weiterverfolgt werden

„Der von der Bundesregierung im Juni beschlossene Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes darf in der jetzigen Form nicht weiterverfolgt werden. In der anstehenden parlamentarischen Beratung müssen Bundestag und Bundesrat hier noch grundlegend nachbessern," sagte der Vorsitzende des EMB-Wertemanagement Bau Andreas Höttler heute in München. „Das Ordnungswidrigkeitenrecht für Unternehmen bedarf zwar durchaus der Modernisierung, insbesondere im Verfahrensrecht und durch rechtssichere und eindeutige Anforderungen an Compliance in Unternehmen. Der vorliegende Regierungsentwurf verfehlt jedoch massiv diese Ziele," so der EMB-Vorsitzende weiter.

Bisheriger Regierungsentwurf zurecht massiver Kritik ausgesetzt

Höttler listet die Hauptkritikpunkte wie folgt auf: Für ein derartiges Unternehmenssanktionsrecht bestehe kein Regelungsbedarf. Das bestehende Straf- und Ord-nungswidrigkeitenrecht sowie weitere spezialgesetzliche Vorschriften zur Sanktionierung von Einzelpersonen und Unternehmen seien völlig ausreichend. Das im Strafrecht geltende Schuldprinzip, nach dem sich nur natürliche Personen strafbar machen können, sei auf Unternehmen als juristische Personen nicht übertragbar. Das Verbandssanktionsrecht würde nicht die Personen treffen, die unmittelbar die strafbare Handlung begangen haben, sondern vor allem unbeteiligte Arbeitnehmer, Anteilseigner und Geschäftspartner. Das vorgesehene Legalitätsprinzip (Behördlicher Verfolgungszwang) garantiert keinesfalls eine effektive Aufdeckung von Verstößen, es erhöht aber umgekehrt das Risiko von Rufschädigungen der Unternehmen. Ein weiteres eigenes Register nach dem Verbandssanktionengesetz neben bestehendem Bundeszentral-, Gewerbezentral- und beim Bundeskartellamt derzeit im Aufbau befindlichen Wettbewerbsregister sei völlig überflüssig. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der noch unabsehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen für die Zukunft komme der Gesetzentwurf auch zum falschen Zeitpunkt: Höttler: „Er würde zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit in einer Zeit führen, in der die Unternehmen vom Staat Klarheit und Verlässlichkeit erwarten dürfen.“

Geplanter Sanktionsrahmen völlig überzogen

Der Gesetzentwurf sieht für große Wirtschaftsunternehmen mit einem weltweiten Konzernumsatz von mehr als 100 Mio. € Sanktionen in Höhe von bis zu 10 % des Jahresumsatzes vor. Für Unternehmen mit weniger als 100 Mio. € Jahresumsatz soll es bei Sanktionen von höchstens 10 Mio. € bei vorsätzlichen Straftaten und höchstens 5 Mio. € bei fahrlässig begangenen Straftaten bleiben. Daneben kann der Staat das aus Straftaten erlangte Vermögen einziehen. „Dieser neue Sanktionsrahmen ist völlig unverhältnismäßig, um nicht zu sagen maßlos," so Höttler.

Zunehmende Bedeutung von Compliance Management Systemen (CMS)

Wie Rechtsprechung und Fachliteratur belegen, wird nach Verabschiedung und Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes die Bedeutung von Compliance Management in Unternehmen weiter zunehmen, vornehmlich aufgrund der Haftungserweiterung und Erhöhung von Rechtsrisiken für unternehmensbezogenes strafrechtliches Verhalten. „Nur die Einführung und Praktizierung eines auf das konkrete Unternehmen zugeschnittenen Compliance Management Systems wird die erforderliche Schutzwirkung zu Gunsten des Unternehmens und der Unternehmensleitung entfalten können“, zeigt sich Höttler überzeugt.

EMB-Wertemanagement Bau langjährig erprobtes, anerkanntes wertebasiertes CMS

„Das EMB-Wertemanagement Bau stellt hierfür ein langjährig erprobtes, in der Baupraxis bewährtes und allseits anerkanntes wertebasiertes Compliance Management System dar. Wie die EMB-Mitglieder bestätigen, kann dieses System aufgrund seiner schlanken Strukturen mit einem sehr überschaubaren personellen, organisatorischen und finanziellen Aufwand im jeweiligen Unternehmen zügig eingeführt und umgesetzt werden. Hierzu kann ich nur voller Überzeugung raten," so der EMB-Vorsitzende abschließend.