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Haftstrafe gegen Bauunternehmer wegen Betrugs mit Scheinrechnungen und Hinterziehung von Sozialabgaben

LG Regensburg verurteilt Bauunternehmer zu empfindlicher Haftstrafe von dreieinhalb Jahren

Das Landgericht Regensburg verurteilte einen Bauunternehmer aus dem Landkreis Straubing-Bogen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 43 tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung.

Ein im Büro angestellter Verwandter des Bauunternehmers wurde wegen Beihilfe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, ebenfalls ohne Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei der Urteilsfindung wurde beiden Verurteilten ihre Schuldeinsicht im Rahmen des vollumfänglichen Geständnisses zugutegehalten.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Landshut ergaben, dass der Bauunternehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren einige Hundert Arbeitnehmer in seinem Bauunternehmen beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden. Die Sozialbeiträge wurden nicht in richtiger Höhe abgeführt und somit über 5,5 Mio. Euro hinterzogen.

Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer verschaffte sich der Bauunternehmer fingierte Belege, sog. Abdeckrechnungen, in Höhe von circa 15 Mio. Euro von als Servicefirmen auftretenden Unternehmen und buchte diese in seine Buchhaltung ein.

Zudem verschob der Bauunternehmer papiermäßig Teile seiner Arbeitnehmerschaft zu diesen sog. Servicefirmen. Dort wurden die Personen meist in geringer Höhe zur Sozialversicherung angemeldet, um z. B. bei Zollkontrollen den Schein einer legal arbeitenden Firma zu erwecken. Tatsächlich arbeitete das Personal weiterhin im gesamten Tatzeitraum weisungsgebunden für die Verurteilten und erhielt dafür Schwarzlohn.

(Quelle: Generalzolldirektion, Pressemitteilung vom 23. März 2023)