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Hinweisgeberschutzgesetz findet im Bundesrat keine Zustimmung

Keine Zustimmung im Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag, 10. Februar 2023, beschlossen, dem vom Bundestag am 16. Dezember 2022 verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz nicht zuzustimmen.

Die Hauptkritikpunkte wurden in Beiträgen von Vertretern der unionsbeteiligten Länder Bayern und Hessen vorgebracht. Kritisiert wurde insbesondere, dass das Hinweisgeberschutzgesetz weit über die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinie hinausgeht, was insbesondere den sachlichen Anwendungsbereich oder bestimmte Bußgeldregelungen betrifft. Grundsätzlich wurde moniert, dass das Hinweisgeberschutzgesetz in seiner bisher vom Bundestag beschlossenen Fassung eklatant gegen das von der Bundesregierung zugesagte sog. Belastungsmoratorium zugunsten der Wirtschaft verstoße. Aufgrund der Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen der unionsbeteiligten Landesregierungen fand das vom Bundestag beschlossene Gesetz im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmungsmehrheit.

Da es sich bei diesem Gesetz um ein sog. Zustimmungsgesetz handelt, dem der Bundesrat zwingend zustimmen muss, kann das vom Bundestag beschlossene Gesetz  daher nicht in Kraft treten. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten. Damit sind Inhalt und Zeitpunkt des Inkrafttretens des Hinweisgeberschutzgesetzes, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden muss, bis auf weiteres offen. Das Verfahren in dem Vermittlungsausschuss dürfte jedoch unter gewissem Zeitdruck stehen, da die einschlägige EU-Richtlinie bereits bis 17. Dezember 2021 hätte umgesetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission bereits ein sog. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Über den Fortgang dieser Angelegenheit werden wir Sie auf dem Laufenden halten.