ZUSATZ INFORMATIONEN

Im Bundestag 2./3. Lesung kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt

Evtl. verfassungswidrige Aufspaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes von Ampelkoalition vorerst zurückgezogen

Der Bundestag hat die für vergangenen Donnerstag, 30. März 2023, vorgesehene Entscheidung über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (20/5992), von der Tagesordnung abgesetzt. Darüber hinaus sollte über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz (20/5991) abgestimmt werden. Zu beiden Gesetzentwürfen hat der BT-Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/6193) vorgelegt. Zur Abstimmung stand des Weiteren ein Änderungsantrag der AfD (20/6195) sowie ein Entschließungsantrag der Union (20/6198). Zur Abstimmung stand darüber hinaus ein Antrag der CDU/CSU, in dem die Fraktion die Anrufung des Vermittlungsausschusses fordert (20/6175).

Nachdem das ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat gescheitert ist, haben SPD, Grüne und FDP das Vorhaben im zweiten Anlauf in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Ziel ist unverändert, dass Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, sog. Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens, das wegen des vor dem EuGH bereits anhängigen Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor unter großem Zeitdruck steht, werden wir weiter informieren.