ZUSATZ INFORMATIONEN

Informelle Orientierungshilfen zum EU-Kartellverbot

EU-Kommission veröffentlicht Orientierungshilfen zu möglichen kartellrechtlichen Beratungsschreiben

Die EU-Kommission hat am 4. Oktober 2022 eine neue „Bekanntmachung zu Informellen Orientierungshilfen zu neuen oder ungelösten Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des europäischen Kartellverbots in Einzelfällen (Beratungsschreiben)“ im Amtsblatt der Europäischen Union (C 381/9 vom 4.10.2022) veröffentlicht.

Auch künftig haben Unternehmen keinen Anspruch auf ein Beratungsschreiben der EU-Kommission. Dieses soll auch künftig nur in Ausnahmefällen angewendet werden.

Antragsvoraussetzung bleibt, dass die interessierten Unternehmen die Rechtslage vorläufig selbst einschätzen müssen und sich dann an die EU-Kommission wenden. Ein Beratungsschreiben soll nur in Betracht kommen, wenn nach einer ersten Bewertung des Sachverhalts und der rechtlichen Umstände „triftige Gründe“ bestehen, die Anwendbarkeit des europäischen Kartellverbots auf die fragliche Vereinbarung oder einseitige Verhaltensweise zu klären. Dies betrifft neue oder ungelöste Fragen und wenn ein öffentliches Interesse an der Bereitstellung von Orientierungshilfen besteht, weil ein Beratungsschreiben einen Mehrwert im Hinblick auf die Rechtssicherheit bringen würde.

Ein Beratungsschreiben hindert die EU-Kommission auch zukünftig nicht daran, Vereinbarungen oder Verhaltensweisen, die auf einem Beratungsschreiben beruhen, später in einem Verfahren nach dem europäischen Kartellrecht zu prüfen. Neu ist allerdings die Ankündigung der EU-Kommission, grundsätzlich keine Geldbußen gegen Antragsteller für Handlungen zu verhängen, die diese im guten Glauben auf ein Beratungsschreiben der EU-Kommission gestützt haben.