Die Financial Intelligence Unit (FIU) vermeldet in ihrem Jahresbericht 2020 einen absoluten Zuwachs um rund 29.000 auf insgesamt 144.000 Verdachtsmeldungen bzgl. Geldwäsche. In den vergangenen zehn Jahren habe sich das jährliche Meldeaufkommen damit mehr als verzwölffacht.
Noch immer stamme der weit überwiegende Teil der Meldungen (rund 97 %) aus dem Finanzsektor. Allein in diesem Sektor seien 25 % mehr Verdachtsmeldungen abgegeben worden.
Der Nichtfinanzsektor habe einen überproportionalen Anstieg in Höhe von fast 90 % im Vergleich zu 2019 verzeichnet. Trotzdem bewegten sich die Meldungen dort mit 2.854 (Jahr 2019: 1.512) weiter auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Das steigende Meldeaufkommen sei vor allem auf die Verpflichtetengruppe der Notare zurückzuführen. Hintergrund für die zunehmende Zahl an Meldungen von Notaren sei die zum 1. Oktober 2020 in Kraft getretene Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien, die nunmehr die Melde- pflichten bestimmter Berufsgruppen bei Immobilientransaktionen konkretisiert und verschärft.
Zur Financial Intelligence Unit (FIU): Gemäß der EU-Geldwäscherichtlinie und weiterer internationaler Verpflichtungen sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sog. Financial Intelligence Units angesiedelt. Bei diesen Einheiten handelt es sich im Kern um nationale Zentralstellen für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über ungewöhnliche oder verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. In Deutschland wurde die FIU als administrativ ausgerichtete Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen innerhalb der Generalzolldirektion eingerichtet.
Bei Interesse finden Sie den FIU-Jahresbericht 2020 zum Download auf der Homepage www.zoll.de/FIU.