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Kernprinzipien Angemessenheit und Wirksamkeit im LkSG

BAFA äußert sich zu Prinzipien Angemessenheit und Wirksamkeit im LkSG

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Homepage eine kurze Verlautbarung zu den Prinzipien Angemessenheit und Wirksamkeit innerhalb des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht.

Das Prinzip der Angemessenheit und die damit verbundene Anforderung, Sorgfaltspflichten angemessen umzusetzen, ist ein Kernprinzip des LkSG. Unternehmen erhalten durch das Prinzip der Angemessenheit einen notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, etwa bei der Auswahl und Gestaltung von Maßnahmen oder dem Ressourcenaufwand.

Das Prinzip der Wirksamkeit ergibt sich aus der grundlegenden Zielsetzung des LkSG, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern. Wirksame Maßnahmen ermöglichen es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltrechtsbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren.

Den vollständigen Text dieser Verlautbarung finden Sie auf der Homepage des BAFA (Link) .

Diese Äußerungen des BAFA lassen vielleicht hoffen, dass das BAFA seine zukünftigen Prüfungs- und Überwachungsaufgaben bezüglich der Umsetzung der Anforderungen des LkSG in den Unternehmen pragmatisch und mit Augenmaß ausführen wird.