ZUSATZ INFORMATIONEN

Lieferkettengesetz am 22. April 2021 in 1. Lesung im Bundestag behandelt

Das von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte geplante Lieferkettengesetz wurde am 22. April 2021 in 1. Lesung behandelt und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

In dieser Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die Informationen und Diskussionen in der EMB-Mitgliederversammlung am 21. April 2021.

Bereits am darauffolgenden Tag hat der Bundestag in 1. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (BT-Ds. 19/28649 vom 19. April 2021) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie in weitere acht Ausschüsse des Bundestags zur Mitberatung überwiesen.

Die Bundesregierung will Menschenrechte und die Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen. Nach ihrer Auffassung würden in Handel und Produktion regelmäßig Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung deutsche Unternehmen deshalb verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen.

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, aber abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.

Das Gesetz soll auch konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Diese beinhalte etwa die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die jeweiligen Unternehmensaktivitäten. Auch der Umweltschutz ist im Gesetzentwurf erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Dieser Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung als besonders eilbedürftig bezeichnet worden, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.

Nach derzeitigen Kenntnissen ist folgender Zeitplan vorgesehen:
7. Mai 2021: 1. Durchgang Bundesrat
20./21.Mai 2021: 2./3. Lesung Bundestag
25. Juni 2021: 2. Durchgang Bundesrat (womit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wäre).

Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir Sie weiter informieren.