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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Nachdem das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz am 11. Juni 2021 im Bundestag verabschiedet und am 25. Juni 2021 im Bundesrat abschließend gebilligt wurde, ist dieses Gesetz nunmehr am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 46, S. 2959 ff.) verkündet worden.

Wie berichtet tritt der Großteil dieses neuen Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft.

Bereits einen Tag nach Verkündung, am 23. Juli 2021, sind jedoch einige wenige Vorschriften, insbesondere zur Behördenorganisation und Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von zwei Ausführungsverordnungen, in Kraft getreten. Konkret sind dies § 13 Abs. 3, § 14 Abs. 2 und die §§ 19 bis 21.

Nach § 20 soll die zuständige Behörde, nämlich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, branchenübergreifende oder branchenspezifische Informationen, Hilfestellungen und Empfehlungen zur Einhaltung dieses Gesetzes veröffentlichen und sich dabei mit den fachlich betroffenen Behörden abstimmen. Man darf gespannt sein, wann und welche diesbezüglichen Veröffentlichungen seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgen werden.

Für weitere Einzelheiten können Sie hier das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz herunterladen.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (pdf)