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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz heute, am 11. Juni 2021, in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung (11. Juni 2021) in 2./3. Lesung das von der Bundesregierung vorgelegte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen.

Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung, 11. Juni 2021, in 2./3. Lesung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (wie die offizielle Kurzbezeichnung dieses Gesetzes nunmehr lautet) in namentlicher Abstimmung (Abgegebene Stimmen: 630; Ja: 412; Nein: 159; Enthaltungen: 59) beschlossen.

Nach Auffassung der Bundesregierung würden in Handel und Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Mit diesem Gesetz will sie deutsche Unternehmen verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.

Während der Ausschussberatungen im Bundestag hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch einige Änderungen erfahren. So sollen nach den Empfehlungen des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen werden. Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.

Bedauerlicherweise wurden zentrale Änderungsanliegen der Wirtschaftsverbände, wie z.B. die Erstellung von Positiv- bzw. Negativlisten zur einfacheren Beurteilung von Unternehmensaktivitäten im Ausland nicht aufgegriffen.

Der 2. Durchgang im Bundesrat ist für die nächste Plenumssitzung am 25. Juni 2021 vorgesehen. Nachdem der Bundesrat im 1. Durchgang gegen diesen Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben hat, ist nicht damit zu rechnen, dass der Bundesrat sich im Rahmen seiner 2. Befassung hier noch für Änderungen einsetzen wird.

Über den Fortgang und Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie weiter informieren.

Ferner werden wir uns umgehend mit den Inhalten des Gesetzes und dem daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Unternehmen intensiv auseinandersetzen. Ziel ist, den EMB-Mitgliedsfirmen möglichst zeitnah erste Handlungsempfehlungen geben und entsprechende Hilfestellungen (Handreichung, Checklisten etc.) anbieten zu können.