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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Brennpunkt politisch widerstreitender Interessen

Deutsches und geplantes EU-Lieferkettengesetz sind politisch nach wie vor umstritten.

In einem Brandbrief an Wirtschaftsminister Robert Habeck warnen die Präsidenten der vier großen Wirtschaftsverbände, BDI, BDA, DIHK und HDE vor der Umsetzung des Lieferkettengesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Kontrolle ihrer Lieferanten. Das BAFA ginge „über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus“ und sorge für „umfassende neue belastende Anforderungen“, heißt es in dem Brief. Folge seien „neue Rechtsunsicherheiten und kaum bewältigbare Herausforderungen“. Stattdessen bedürfe es einer „unbürokratischen Umsetzung“, wie von Habeck einst versprochen (so Wirtschaftswoche Nr. 40 vom 30.9.2022).

Bundesentwicklungsministerin Schulze schließt eine Verschiebung des Lieferkettengesetzes aus. Die FDP fordert, das Lieferkettengesetz krisenbedingt 2024 statt im Januar 2023 in Kraft zu setzen. SPD-Entwicklungsministerin Schulze hält jedoch daran fest. Eine krisenbedingte Verschiebung beim Start des Lieferkettengesetzes hat sie unter Verweis auf den vereinbarten Koalitionsvertrag ausgeschlossen (so Handelsblatt vom 1.10.2022).

Mit mehr als 100 Organisationen weltweit macht ein neues Bündnis deutlich: Ein starkes EU-Lieferkettengesetz ist für viele Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften ein zentrales Anliegen. Als Initiative Lieferkettengesetz unterstützen wir die europaweite Kampagne vom Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC), der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ), Friends of the Earth Europe und vielen weiteren Organisationen. Auf dem Weg zu einem EU-Lieferkettengesetz kommt dem Europäischen Rat, in dem die EU-Mitgliedstaaten über den Kommissionsentwurf beraten, eine zentrale Bedeutung zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte am 3. September mitgeteilt, die Bundesregierung unterstütze den Vorschlag der EU-Kommission – einschließlich der geplanten zivilrechtlichen Haftung. Dass die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag unterstützt, ist ein wichtiges Signal. Aber dabei dürfe die Bundesregierung nicht stehen bleiben, denn der Kommissionsvorschlag enthalte noch viele Schwachstellen (so Business & Human Rights Resource Centre, Newsletter vom 7.10.2022).