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Neue Leitlinien zur Kronzeugenregelung in Kartellsachen

EU-Kommission veröffentlicht neue Leitlinien zur Kartell-Kronzeugenregelung

Die EU-Kommission hat kürzlich Leitlinien zu ihrer Kronzeugenregelung in Form eines Dokuments mit Frequently Asked Questions (FAQs) veröffentlicht. Die an einem geheimen Kartell beteiligten Unternehmen, die ihr Verhalten der EU-Kommission offenlegen und Beweismittel übermitteln, können nach der Kronzeugenregelung entweder einen vollständigen Erlass oder eine Ermäßigung der Geldbußen erlangen. Die Leitlinien bieten den Unternehmen weitere Möglichkeiten, sich anonym mit der EU-Kommission auszutauschen und zu erörtern, ob das Verhalten, das sie andenken offenzulegen, zu einer Anwendung der Kronzeugenregelung führen würde.

Bei Interesse finden Sie diese Leitlinien der EU-Kommission (leider zur Zeit nur auf Englisch) unter nachfolgendem Link: https://competition-policy.ec.europa.eu/system/files/2022-10/leniency_FAQs_2.pdf