ZUSATZ INFORMATIONEN

Rat der EU legt seine Verhandlungsposition für „EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ fest

„EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“: Verhandlungsposition des EU-Ministerrats

Am 1. Dezember 2022 hat der Rat der EU seine „allgemeine Ausrichtung“, d. h. seinen Standpunkt zum Vorschlag der EU-Kommission für eine „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD)“ vom Februar diesen Jahres festgelegt.

Der Rat spricht sich u. a. für folgende Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission aus:

  • Schrittweise Ausweitung des Anwendungsbereichs der EU-Richtlinie

    Drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 300 Mio. Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen Nettoumsatz von mehr als 300 Mio. Euro in der EU erwirtschaften.

    Vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie: Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen, die diesen Umsatz in der EU erzielen.

    Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie: Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. Euro, die mindestens 50 % ihres Umsatzes in einer Branche mit hohem Schadenspotenzial erzielen, sowie Nicht-EU-Unternehmen, die diesen Umsatz in der EU erzielen.
     
  • Schaffung der Möglichkeit, einen Teil der Sorgfaltspflichten auf Gruppen- ebene zu erfüllen.
  • Stärkung des risikobasierten Ansatzes und der Möglichkeit, negative Auswirkungen zu priorisieren und die gravierendsten Auswirkungen vorrangig anzugehen.
  • Beschränkung der Vorgaben der Richtlinie auf die „Aktivitätskette“ eines Unternehmens; die Aktivitätskette soll die vorgelagerten und in begrenztem Umfang auch die nachgelagerten Geschäftspartner umfassen.
  • Streichung der Sorgfaltspflichten für die Unternehmensleitung; Unternehmen sollen dennoch die Sorgfaltspflichten in alle Bereiche der Unternehmenspolitik einbeziehen und über eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten verfügen.
  • Präzisierung der Vorgaben zur zivilrechtlichen Haftung

Mit der nun vorliegenden Ausrichtung ist der Rat der EU bereit für die Verhandlung des Dossiers mit dem EU-Parlament. Dieses wird voraussichtlich im Mai 2023 im Plenum des EU-Parlaments seine Position beschließen. Anschließend können die sog. Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament starten.
(Quelle: Rat der EU, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2022)