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Regierungsentwurf des geplanten Lieferkettengesetzes hat am 7. Mai im 1. Durchgang den Bundesrat passiert

Bundesrat erhebt in seiner Sitzung am 7. Mai 2021 gegen den Entwurf des geplanten Lieferkettengesetzes keine Einwendungen.

Der Bundesrat hat in seiner Plenumssitzung am vergangenen Freitag, 7. Mai 2021, beschlossen, gegen den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten keine Einwendungen zu erheben (BR-Ds. 239/21 Beschluss). Diese Stellungnahme des Bundesrats wird nunmehr dem Bundestag, der bereits in 1. Lesung den Gesetzentwurf behandelt hat, zugeleitet.

Dieser Bundesrats-Beschluss beruht auf der entsprechenden Empfehlung des federführenden BR-Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Gleichzeitig wurden 36 (!) Beschlussempfehlungen aus den mitberatenden Ausschüssen Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Rechtsausschuss, Umweltausschuss und Wirtschaftsausschuss allesamt abgelehnt (BR-Ds. 231/1/21).

Hierzu gehört z.B. die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, dass der Bundesrat in der Einschränkung des Anwendungsbereichs des Sorgfaltspflichtengesetzes auf Unternehmen mit Hauptverwaltung bzw. Hauptniederlassung oder Sitz in Deutschland einen klaren Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen sehe. Dies gelte insbesondere in Bezug auf solche ausländischen Unternehmen, die nur Filialen oder sonstige Niederlassungen oder gar keinen Sitz in Deutschland haben, jedoch gleichermaßen auf dem deutschen Markt aktiv seien. Mögliche Vorteile einer einfacheren Kontrolle könnten diesen klaren Wettbewerbsnachteil nicht aufwiegen.

Ferner hatte der Wirtschaftsausschuss die Beschlussempfehlung abgegeben, dass der Bundesrat einen Mangel an Rechtssicherheit sowohl für Unternehmen als auch für die Kontrollbehörde durch die Verwendung einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen bei der Definition der Vorgaben und Erwartungen an die Unternehmen erkenne. Des weiteren wollte der Wirtschaftsausschuss erreichen, dass der Bundesrat den im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionsrahmen, wonach bereits bei fahrlässigen Verstößen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes möglich seien, angesichts der vorgesehenen Bemühenspflicht und des möglichen Ausschlusses von öffentlichen Auftragsvergaben für nicht verhältnismäßig halte.

Abgelehnt wurde auch die Empfehlung des Rechtsausschusses, dass der Bundesrat darum bitte, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu erwägen, vorrangig einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen anzustreben. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission plane, im Juni einen Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorzulegen.

Bei diesen und zahlreichen weiteren Beschlussempfehlungen handelt es sich auch um Hauptkritikpunkte der Wirtschaftsverbände, darunter der Bauindustrie, die aber im Bundesratsplenum alle keine Berücksichtigung gefunden haben. Für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist nunmehr entscheidend, was die Beratungen im Bundestag ergeben.